Ballonteam Faszination-Ballonfahrt

Aktuell: Wir suchen für unser Ballonteam noch 1 Verfolger (Helfer) für die Saison 2023 !

Wir sind zwar schon einige, allerdings sind wir nicht immer da. Wer also Fahrerlaubnis B, soweit fit und öfter mal Zeit hat ist willkommen. Neben Freifahrten und kleiner Entlohnung kann es auch Spaß machen.  ür die Gäste hat es auch den Vorteil weniger anpacken zu „müssen“.  Des weiteren können wir so Fotos und Videoclips von ihrer Reise im Ballon machen um sie ihnen zukommen zu lassen. Bitte meldet euch, wenn ihr in Leipzig oder direkt im Süden oder Osten der Stadt wohnt und Lust hättet.

Kontakt: info@faszination-ballonfahrt.de  oder 0341/2521263

 

 

 

unsere 1. Fahrt mit Passagieren 2005 - Wurzen Kartenstudium - noch ohne Navi Verfolger Daniela und Peter Start frei 2014 für Ballonteam Faszination Ballonfahrt Gunter in der Rosenau beim helfen Günter hält fest Ballonteam Christian & Anna Bernd sagt Tschüss Start in Leipzig Lössnig Mathias und unsere D-OLGA Konstanze und Geralf und hoffnungsfrohe Gäste 2016 Ballonteam Faszination-Ballonfahrt

mit Tobi hat alles angefangen Fahrt des Ballonteams 2012 am Ende Wolfgang, Siggi, Günter, Roland Siggi ist fleißig Landung Nähe Mitwitz 2012 Ballonteam und Gasflaschen werden gewechselt Detlef & Frank und unsere Gäste Christian zünftig 

Wir fahren  seit Sommer 2015 mit einem Kubicek Balloon Größe: 4500m³ zugelassen für 6-7 Passagiere.


der Pilot

…das erste Mal mit einem Heißluftballon in der Luft war ich als ganz normaler Passagier am 28.2.2004. Die Fahrt ging von Beyernaumburg am Harz bis Welfesholz bei Hettstedt. Da ich die Überlegung geäußert hatte vielleicht selbst einmal mich zum Ballonfahrer ausbilden zu lassen durfte ich schon Hand anlegen.

Graf von Welfesholz der Selbstfahrer

So geschah es das ich ab April 2004 bis Februar 2005 bei Eduard Schneider in seiner Luftfahrerschule Lehrling wurde. Nach etlichen Fahrten und Landungen zu allen Jahreszeiten gelang es mir auch alle weiteren Anforderungen in Theorie und Praxis  wie u. a. die Prüfungen in Luftrecht, Sprechfunk, Meteorologie, Navigation und Ballontechnik, vor allem durch die umfassende und sehr gute Ausbildung zu meistern. Meinem Lehrer sei Dank!!

Am 21.2.2005 hielt ich auch nach etlichen Ausgaben (ca. 6000 €) mein „Luftlappen“ in der Hand.

Wie in der Fahrschule die Papiere hat man, was man jetzt noch braucht ist ein fahrbarer Untersatz. Dies war auch mein Ziel, wenn auch in etwas anderer Form.

Die Kosten einer kompletten Neuanschaffung sprengte nicht nur meine Vorstellungskraft! Ich hatte aber Glück, dass sich ein Pilot aus Moosheim vergrößern  und sein „kleines“ Gefährt plus Zubehör los haben wollte (2555 m³) . Er machte mir einen guten Preis und so fuhr und fahre ich seit Oktober 2005 mit meinem eigenen Equipement Passagiere und mich – meist über  Leipzig & Coburg.

532 mal bin ich bisher den Wolken auf meine Art & Weise entgegen gefahren (Stand Ende 2021).

Am 27.4.2015 wurde meine Pilotenlizenz nach einer Prüfungsfahrt durch das Luftfahrtbundesamt um die Lizenz BPL incl. com ops erweitert. Übersetzt  bedeutet dies, dass ich nun gewerbliche Ballonfahrten anbieten darf.

„Inhaber einer BPL fallen nicht in die Kategorie „Privatpilot“, da sie nach dem Erfüllen bestimmter Voraussetzungen (Erlangung der Berechtigung „com ops“) Fahrten zur Beförderung von Fluggästen und Sachen gegen Entgelt oder geldwerte Gegenleistungen – speziell in Luftfahrtunternehmen – und Fahrten im nichtgewerblichen Betrieb mit Vergütung mit ihrer Lizenz durchführen dürfen. Zur Erlangung der Berechtigung „com ops“ muss der Inhaber einer BPL gemäß FCL.205.B Bst. b): – das Alter von 18 Jahren erreicht haben, – 50 Fahrstunden und 50 Starts und Landungen als PIC auf Ballonen absolviert haben und – eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer auf einem Ballon in der entsprechenden Klasse abgelegt haben.

Ohne den Nachweis dieser Voraussetzungen (und somit Eintragung der Berechtigung „com ops“) ist die Durchführung von Fahrten zur Beförderung von Fluggästen gegen Entgelt oder geldwerte Gegenleistungen sowie von Fahrten im nicht gewerblichen Betrieb mit Vergütung nach FCL.205.B Bst. b) nicht gestattet.“ – (Auszug Referat 520 obere Luftfahrtbehörde Freistaat Thüringen)…. und nur nebenbei bemerkt: ich darf jedes Jahr mich wieder neu am Himmel überprüfen lassen.

Am Himmel bin ich  als Ballonfahrer derzeit mit meinem Ballon D-OLGO unterwegs.

Am 20.4.2017 habe ich nach Prüfung durch die Luftfahrtbehörde Sachsen die Luftverkehrs-Zulassung für mein Ballon-Unternehmen erhalten.